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AÜG in der IT-Branche: Nearshore Outsourcing eine gute Option

Verschärfung des AÜG ab April 2017 – Die Panik bei vielen Unternehmen der Branche nimmt daher ständig zu, aber ist sie auch berechtigt?

Lesezeit: 10 min
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Inhalt dieses Artikels

Mit der Verschärfung des AÜG ab April 2017 entstehen für viele Unternehmen eine Reihe von Problemen. Und dies betrifft – anders als oft behauptet – auch die IT- und Beraterbranche. Dieser Artikel stellt dies noch einmal unmissverständlich klar.

Die Panik bei vielen Unternehmen der Branche nimmt daher ständig zu, aber ist sie auch berechtigt?

Denn bei genauem Hinsehen bieten die Veränderungen, herbeigeführt durch das neue AÜG neben den Problemen und Risiken auch mindestens ebenso große Chancen.

Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie Sie aus dem Problem AÜG eine Chance machen können, die Ihnen nicht nur viel Geld spart, sondern Ihrem Unternehmen darüber hinaus noch einige neue Möglichkeiten eröffnet.

Nearshore Outsourcing kann eine dieser Möglichkeiten sein und eine Beleuchtung dieser Option ist Gegenstand dieses Artikels. 

Denn Nearshore Outsourcing bietet das Potential, den Mangel an qualifizierten Fachkräften auszugleichen und gleichzeitig eine Kostenreduktion herbeizuführen.

Das ist soweit nicht neu. Aber nun müssen sich vor dem Hintergrund des neuen AÜG Unternehmen sich der Grundsatzfrage stellen, welche sie mit der Langzeitbeschäftigung externer Mitarbeiter bisher umgangen sind:

Mehr Mitarbeiter einstellen, oder konsequenter outsourcen. Für letztere ist Nearshore Outsourcing mit Sicherheit die beste Alternative. Zunächst mal wirken die Neuregelungen des AÜG auf den Betrachter deprimierend und gefährlich.

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Hier ein ganz kurzer Überblick über das neue AÜG reform:

Arbeitnehmerüberlassung geht nur noch 18 Monate.

Wenn Ihr Unternehmen nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist, oder zumindest einen Betriebsrat hat, brauchen Sie sich über die Verlängerung dieser Frist via Ausnahmegenehmigung gar nicht erst beschäftigen.

Die Fallschirmlösung „Vorrats AÜ-Erlaubnis“, für den Fall, dass Ihre geschlossenen Werkverträge als Scheinwerkverträge auffliegen und Sie dann Ihre vorsorglich eingeholte AÜ-Erlaubnis zücken, funktioniert nun auch nicht mehr.

Die Equal-Pay- und Streikbrecher- Regelungen können Sie vermutlich ignorieren, da Leiharbeiter in der IT – mit Ausnahme von Call-Center-Agents vielleicht – in der Regel ja übertariflich bezahlt werden.

Eine recht gute und aktuelle Zusammenfassung der AÜG Materie können Sie auch in diesem Artikel nachlesen.

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Wen trifft dieses AÜG Gesetz besonders hart?

1. Entleiher:

Große IT-Projekte laufen in der Regel deutlich länger als 18 Monate. Selbst Projekte, die auf nur 12 Monate geplant sind, werden nicht selten im Verlauf immer größer.

SCRUM Projekte unterliegen hier sicher einem höheren Risiko als Projekte traditioneller Methodiken. Siehe dazu auch hier.

Jedenfalls kann man sich bei der Projektplanung nicht immer zu hundert Prozent darauf verlassen, dass dies nicht passiert. Und dann sind es oft die Key-Ressourcen, die vom externen Markt geholt werden, und mit denen man nach den 18 Monaten nur schwer eine 3-monatige Pause vereinbaren kann, sowohl aus Projektsicht, als auch aus Sicht der Key-Ressource.

2. Die Verleiher:

Es gibt unzählige kleine und mittlere IT-System- oder Beratungsunternehmen, die oft selbst zu klein sind, um größere Projekte zu gewinnen und oft Ihre wertvollen Mitarbeiter in Langzeitprojekte bei Kunden „versenken“.

Das garantiert regelmäßiges Einkommen und eine gewisse – wenn auch manchmal trügerische – Sicherheit. Alle, die dieses Modell seit Jahren fahren, wissen, wovon ich spreche.

Auf die großen Recruiter, die das sicher auch trifft, möchte ich hier nicht weiter eingehen. Und natürlich trifft es auch die inzwischen auch recht zahlreich vertretenen Konzerntöchter und die Töchter der Töchter usw.

Damit haben wir hier die Konstellation, die bei genauerem Überlegen gar nicht mal so häufig ist, dass das gleiche Problem gleichermaßen auf der Anbieter (Verleiher)- wie auf der Nachfrager (Entleiher)- Seite existiert. Und selbst die Arbeitnehmer gehören zu den Verlierern.

Zumindest in der IT-Branche, denn das Gesetz ist eigentlich für ganz andere Branchen entworfen. Die IT trifft es nur auch.

Der Gesetzgeber verbietet diese friedliche Koexistenz, die all die Jahre so wunderbar funktioniert hat und zwar für alle. Das ist schon ein Novum, dennoch eine Realität und jammern hilft nichts.

Nun könnten sich ja alle beruhigt zurücklehnen und denken, wenn es alle gleichermaßen trifft, dann werden sich alle auch schnell einig werden über eine Lösung. Aber so funktioniert der Markt nun mal leider nicht. Nach dem ungläubigen Staunen über diese Torheit des Gesetzgebers bricht – heute schon spürbar – bei vielen eine gewisse Panik aus. Denn es passiert zu einer Zeit, in der IT-Fachkräfte ohnehin „Mangelware“ sind. Alle, die gerade auf der Suche nach einem SAP-Berater, Scrum-Coach oder SharePoint Entwickler sind, wissen was ich meine.

Was wird also die Zukunft nach dem 1.4.2017 bringen?

Kleine Unternehmen stellen sich die Frage, werfe ich jetzt 2 Leute raus, da ich nicht weiß, ob mein Kunde, die in seinem Langzeitprojekt noch beschäftigen darf oder stelle ich 3 Leute ein, weil eigentlich genug Arbeit da ist und die großen nun ganze Projekte rausgeben?

Wie würden Sie entscheiden?

Für die einen wird es so laufen, für die anderen anders. Wie immer im Leben und wie immer bei so grundsätzlichen Veränderungen, die auf einmal alle treffen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind Ihre Chancen. Das waren jetzt zwei ordentlich Phrasen, aber sie sind leider wahr.

Die Überschrift des Artikels behauptet, dass Nearshore outsourcing eine Lösung des Problems für viele sein kann, die dabei nicht nur Lösung ist, sondern gleichzeitig zusätzliche Möglichkeiten eröffnet.

Mag sein, dass ein findiger Beamter bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes oder auch bei der Durchsicht der vielen Petitionen aus der IT-Branche verwundert den Kopf geschüttelt hat und sich dachte:

„Wo ist deren Problem?“

Gerade in der IT-Branche sind wir auf die Eingliederung der entliehenen Mitarbeiter in den Betrieb des Entleihers gar nicht angewiesen. 

Schlimm genug, dass remote-Arbeit hier nicht längst zum Standard gehört, denn es braucht doch kaum mehr, als ein Laptop, vernünftige Kommunikationsmöglichkeiten und natürlich eine entsprechende Methodik. Tausende Unternehmen in hunderttausenden Projekten über alle Branchen und Projekttypen hinweg arbeiten so seit Jahren. Und das nicht weniger erfolgreich, als in ihren Onsite-Pendants.

Gründe, warum dies in Unternehmen bisher oft nicht in Betracht gezogen wird

Die Gründe, warum dies in Unternehmen bisher oft nicht in Betracht gezogen wird sind mindestens dreierlei. Und vergessen sie nicht, ich spreche hier nur von Unternehmen und deren Projekten, die regelmäßig aus guten Gründen mit externen Mitarbeitern gestafft werden und nicht von denen, die aus ebenfalls vielen guten Gründen mit festangestellten Mitarbeitern arbeiten:

Unternehmen sind methodisch oft nicht trainiert, ihre Projekte so zu steuern, dass der Ort der Leistungserbringung der externen Mitarbeiter – sei es auch in gemischten Teams aus internen- und externen Mitarbeitern – egal wird. Das Misstrauen gegenüber solchen Mischformen ist groß.

Und es ist auch real – darüber muss man gar nicht diskutieren – solange die Methodik das nicht ermöglicht. Diese methodische Unzulänglichkeit schließt übrigens auch ein, dass viele Projektleiter sich nicht in der Lage sehen, aus einem sehr großen Projekt mehrere kleinere Teilprojekt zu machen, die als Teilleistungen separat erstellt werden können. In der Realität ist dies aber meist der Fall und wird selbst bei großen internen Projekt-Teams so gehandhabt.

Und schließlich ist der Druck über so etwas nachzudenken und daraus resultierende vermeintliche Risiken einzugehen schlicht nicht groß genug.

Manche IT-Abteilungsleiter definieren sich auch noch immer über die Größe der sichtbaren Mannschaft, der ganzen Etage, die sie befehligen. Auch das beobachte ich in der Praxis noch häufig. Mindestens an dieser Stelle wird noch sehr viel Geld in Unternehmen verbrannt.

Die Neuregelung des Gesetzes sagt nun, dass Unternehmen in der oben beschriebenen Situation nun zwei Möglichkeiten haben. Entweder sie stellen die Langzeitprojektler, die manchmal viele Jahre in Abteilungen leben bei sich in Festanstellung an oder sie gewöhnen sich einen Arbeitsstil an, der es Ihnen ermöglicht, Arbeit rauszugeben, sei es als Werkvertrag oder als Dienstleistungsertrag.

Ersteres scheitert oft daran, dass die Langzeitprojektler sich in dieser langen Zeit an die übertarifliche Bezahlung und den Lebensstil gewöhnt haben. Man ist also hier darauf angewiesen, dass sie es auch wollen, was in vielen Fällen mindestens bezweifelt werden darf. Also bleibt als zumindest als sicherer Weg die zweite Alternative. Dabei profizieren die Unternehmen von zweierlei:

Erstens sind diesen Weg erfolgreich schon tausende Unternehmen weltweit vor ihnen gegangen, sodass die erforderlichen Techniken und Methodiken längst ausgereift sindZweitens gibt es genügend Unternehmen mit ausreichend Kapazitäten und Erfahrungen, diesen Outsourcing-Weg schnell zu ermöglichen.

Und hier kommt Nearshore Outsourcing ins Spiel

Nearshore Outsourcing, insbesondere deutschsprachiges Nearshore Outsourcing kann Ihnen nicht nur helfen, das AÜG Problem zu lösen, sondern gleichzeitig verschaffen Sie sich dadurch eine bessere Ressourcen-Flexibilität und natürlich eine nicht unwesentliche Kostenreduktion.

Die Formel hier lautet:

Wenn Sie sich wegen der AÜG Problematik ohnehin neu orientieren müssen und eine Option dabei das Rausgeben der Arbeit, statt des Einholens von Leiharbeitern ist, dann machen Sie es gleich richtig und sparen dabei langfristig auch noch viel Geld und lösen das Problem mit knappen Ressourcen gleich mit.

Im Nearshore Outsourcing stehen Ihnen dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

Client Owned Nearshore:

Den Aufbau von ganzen Teams, die Ihnen „gehören“, also das Verlagern von ganzen IT-Abteilungen dorthin, wo es günstig ist und wo ausreichend IT-Fachkräfte, sogar mit deutscher Sprache zur Verfügung stehen.

Projektoutsourcing:

Das Mieten eines Nearshore Teams für ein bestimmtes Projekt im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrages. Welche Möglichkeit die Beste ist, hängt von Ihren Anforderungen und Zielen ab. In jedem Fall ist es für alle AÜG – geplagten eine interessante- und vor allem eine schnelle Alternative.

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